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29. Mai 2026 · 4 Min. Lesezeit

Muss mein kleines Unternehmen das Lieferkettengesetz erfüllen?

LkSGGrundlagenKMU

Ein großer Kunde schickt Ihnen einen Verhaltenskodex, einen Fragebogen zur Lieferkette oder verlangt einen „Nachweis Ihrer LkSG-Konformität" – mit Frist. Und plötzlich stellen Sie sich die Frage: Gilt dieses Gesetz überhaupt für mein Unternehmen? Diese Seite gibt Ihnen eine klare Antwort, ohne Paragraphen-Studium.

Die kurze Antwort: Direkt betroffen sind nur große Unternehmen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet direkt nur große Unternehmen:

  • seit 1. Januar 2023: Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland
  • seit 1. Januar 2024: Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden

Wenn Ihr Unternehmen unter dieser Schwelle liegt – und das trifft auf die allermeisten kleinen und mittleren Unternehmen zu –, dann sind Sie gesetzlich nicht direkt verpflichtet. Sie müssen keinen eigenen LkSG-Bericht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.

Damit könnte das Thema erledigt sein. Ist es aber nicht – und der Grund steht im nächsten Abschnitt.

Warum Sie als kleiner Zulieferer trotzdem betroffen sind

Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen, die Sorgfaltspflichten entlang ihrer gesamten Lieferkette umzusetzen. Dazu gehören ihre Zulieferer – also Sie. Ein großes Unternehmen kann seine gesetzliche Pflicht nicht erfüllen, ohne von seinen Lieferanten Informationen, Nachweise und Zusagen einzufordern.

Das nennt man den Kaskadeneffekt: Die Pflichten kaskadieren vom großen Kunden nach unten zu seinen Lieferanten – unabhängig von deren Größe.

In der Praxis heißt das: Sobald ein Kunde mit 1.000+ Mitarbeitenden bei Ihnen einkauft, gibt er einen Teil seiner Sorgfaltspflichten vertraglich an Sie weiter. Nicht, weil das Gesetz Sie zwingt – sondern weil Ihr Kunde es muss und Sie den Auftrag behalten wollen.

Kurz gesagt: Das LkSG verpflichtet Sie nicht. Ihr Kunde tut es.

Was Ihre Kunden konkret von Ihnen verlangen

Die Anforderungen unterscheiden sich von Kunde zu Kunde, aber die meisten laufen auf dieselben Bausteine hinaus:

  • Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct), den Sie unterzeichnen sollen
  • einen Selbstauskunfts-Fragebogen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen und Umwelt
  • Nachweise und Richtlinien, etwa eine Grundsatzerklärung zu Menschenrechten oder eine Umweltrichtlinie
  • die Zusage, ein Beschwerdeverfahren zu ermöglichen
  • manchmal eine externe Bewertung über Plattformen wie EcoVadis oder IntegrityNext

Für ein kleines Unternehmen ohne Compliance-Abteilung wirkt das schnell überwältigend. Die gute Nachricht: Sie müssen kein Großkonzern-Programm aufbauen. Sie müssen nur belegen können, dass Sie Ihre Sorgfaltspflichten ernst nehmen – angemessen zu Ihrer Größe.

CSDDD und CSRD: Was zusätzlich auf KMU zukommt

LkSG ist nur der Anfang. Auf EU-Ebene kommen zwei weitere Regelwerke, die den Kreis der betroffenen Unternehmen erweitern und noch mehr Anforderungen die Lieferkette hinunterreichen:

  • CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) – die EU-weite Sorgfaltspflichten-Richtlinie. Sie wird stufenweise eingeführt.
  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) – die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Berichtspflichtige Unternehmen brauchen Daten aus ihrer gesamten Wertschöpfungskette – also auch von Ihnen.

Die genauen Anwendungszeitpunkte von CSDDD und CSRD werden derzeit durch EU-Reformen (sogenannte „Omnibus"-Pakete) angepasst. Verlassen Sie sich für konkrete Fristen auf eine aktuelle Quelle – die Richtung ist jedoch eindeutig: mehr Anforderungen, mehr betroffene Zulieferer.

Für Sie als kleinen Zulieferer bedeutet das: Was heute ein einzelner Kunde verlangt, werden morgen mehrere verlangen. Wer jetzt eine saubere Grundlage schafft, spart sich die Hektik beim nächsten Mal.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Sie müssen nicht alles auf einmal lösen. Diese fünf Schritte bringen Sie in die richtige Richtung:

  1. Prüfen Sie, was Ihr Kunde tatsächlich verlangt. Lesen Sie den Fragebogen oder Verhaltenskodex genau – oft ist weniger gefordert, als es zunächst wirkt.
  2. Sammeln Sie, was Sie schon haben. Arbeitsschutz, Umweltmaßnahmen, Personalrichtlinien – vieles davon ist bereits ein gültiger Nachweis.
  3. Schließen Sie die Lücken. Fehlt eine Grundsatzerklärung oder ein Beschwerdeweg? Das lässt sich mit Vorlagen schnell erstellen.
  4. Antworten Sie strukturiert. Beantworten Sie den Fragebogen vollständig und nachvollziehbar – das schafft Vertrauen beim Kunden.
  5. Bewahren Sie alles an einem Ort auf. Der nächste Kunde fragt mit Sicherheit auch – wer einmal sauber dokumentiert, antwortet beim zweiten Mal in Minuten.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier: Mein Kunde verlangt einen Lieferketten-Fragebogen – was jetzt?

Häufige Fragen

Gilt das LkSG für Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden?

Nein, nicht direkt. Eine eigene gesetzliche Berichtspflicht besteht erst ab 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Über Ihre Kunden können die Anforderungen Sie aber vertraglich dennoch erreichen.

Mein Kunde verlangt einen LkSG-Nachweis, obwohl ich klein bin. Muss ich das machen?

Gesetzlich nicht. Aber Ihr Kunde ist verpflichtet, seine Lieferkette zu prüfen, und gibt diese Pflicht an Sie weiter. Wenn Sie den Auftrag behalten wollen, sollten Sie antworten – die Anforderung ist berechtigt.

Brauche ich dafür eine Compliance-Abteilung?

Nein. Für ein kleines Unternehmen reicht eine angemessene, gut dokumentierte Antwort. Tools wie TraceWerk übernehmen den Großteil der Arbeit, sodass Sie keine zusätzlichen Mitarbeitenden brauchen.

Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Bußgelder drohen Ihnen als kleinem Unternehmen in der Regel nicht. Das eigentliche Risiko ist geschäftlich: Ihr Kunde könnte Sie als Lieferant ersetzen.

Fazit: Nicht verpflichtet – aber gefordert

Das Lieferkettengesetz verpflichtet kleine Unternehmen nicht direkt. Doch über große Kunden landen die Anforderungen trotzdem auf Ihrem Tisch – und mit CSDDD und CSRD werden es mehr. Wer jetzt eine saubere, wiederverwendbare Grundlage schafft, behält nicht nur den aktuellen Auftrag, sondern beantwortet jede künftige Anfrage in einem Bruchteil der Zeit.

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